1. Die vorliegende Ordnung legt die Bedingungen der Vermietung der Ferienhäuser im „KAKADU“ – Ferienhäuser in Niechorze, ul. Kapitańska 6 (weiter „KAKADU“ genannt) fest.
  2. Durch die Reservierung der Ferienhäuser über die Webseite www.kakadu-domki.pl erklärt der Mieter, dass er die vorliegende Ordnung in Kenntnis genommen hat und sie akzeptiert und annimmt.
  3. Der Mieter und die Personen, die sich mit dem Mieter in dem Ferienhaus zusammen aufhalten, sind verpflichtet die vorliegende Ordnung, die Naturschutz-, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften und Anweisungen der Leitung, der Mitarbeiter und der Sicherheitsdienst der „KAKADU“ zu beachten und sich auf die Weise verhalten, die Sicherheit anderer Personen nicht gefährdet.
  4. Als Leitung der „KAKADU” sind der Vermieter und die Personen, die im Namen und zugunsten des Vermieters handeln, anzusehen. Als Mitarbeiter der „KAKADU“ sind alle Personen anzusehen, die auf irgendeiner Rechtsgrundlage auf dem Gelände der „KAKADU“ durch den Vermieter angestellt sind.
  5. Jede Person, die die vorliegende Ordnung verletzten wird, wird angeordnet das Gelände der „KAKADU“ zu verlassen. Im Falle der Verweigerung wird die Sache an die Polizei und des Weiteren an das Gericht in das Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren übergeben.
  6. Als Bestätigung der Reservierung gilt die Einzahlung des Draufgelds in Höhe von 30 % des Gesamtaufenthaltspreises innerhalb von 3 Werktagen nach Absendung der Reservierung.
  7. Der Vertrag kommt zum Zeitpunkt des Eingangs des Draufgelds auf das Bankkonto des Vermieters und der Bestätigung der Reservierung durch den Vermieter auf die von dem Mieter bei der Reservierung angegebenen E-mail-Adresse zustande.
  8. Nach der Einzahlung des Draufgelds ist der Rücktritt von dem abgeschlossenen Vertrag durch den Mieter ausgeschlossen. Im Falle der Nichtausführung des Vertrages durch den Mieter - auch im Falle der Absage der Reservierung – auch infolge der Umstände, die der Mieter nicht zu vertreten hat, ist der Vermieter berechtigt ohne eine zusätzliche Frist festzulegen von dem abgeschlossenen Vertrag abzutreten und das eingezahlte Draufgeld zu behalen. Im Falle des Rücktritts von dem Vertrag durch den Vermieter wird das eingezahlte Draufgeld an den Mieter in der eingezahlten Höhe zurückgegeben. Die Anwedung des Art. 394 §§ 1, 3 des polnischen Zivilgesetzbuches ist ausgeschlossen.
  9. Im Falle der Ausführung des Vertrages wird das Draufgeld auf den Preis angerechnet.
  10. Der Aufenthaltspreis samt des Zuschlags für das zusätliche Bett gemäβ der Reservierung ist unverzüglich nach der Ankuft bei der Anmeldung bei der Leitung der „KAKADU“ zu bezahlen.
  11. Rücktritt vom Teil der Reservierung, eine spätere Ankunft oder vorzeitige Abfahrt, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, stellen keine Grundlage für die Herabsetzung oder Rückgabe des Aufenthaltspreises gemäβ des abgeschlossenen Vertrags dar.
  12. Mit der Zustimmung der Leitung der „KAKADU“ und nach der formellen Anmeldung und Entrichtung des zusätzlichen Preises kann auf Antrag des Vermieters in das vermieteten Ferienhaus ein zusätzliches Bett gestellt werden.
  13. Ferienhaus mit Einrichtungen für ältere/ behinderte Gäste wird unter gleichen Bedingungen wie alle sonstigen Ferienhäuser vermietet.
  14. Der Mieter und die Personen, die sich mit dem Mieter in dem Ferienhaus zusammen aufhalten, unterliegen der Anmeldungspflicht. Die Anmeldung sollte unverzüglich nach der Ankunft bei der Leitung der „KAKADU“ erfolgen.
  15. Minderjährige dürfen sich auf dem Gelände der „KAKADU“ nur unter der Betreuung einer volljährigen Person aufhalten. Minderjährige sind von ihren volljährigen Betreuern anzumelden.
  16. Zwecks Sicherung der durch den Mieter und Personen, die sich mit dem Mieter in dem vermieteten Ferienhaus zusammen aufhalten, zugefügten materiellen Schäden zahlt der Mieter bei der Anmeldung an die Leitung der „KAKADU“ eine Kaution in Höhe von PLN 200,00 ein.
  17. Nach der Übergabe des Ferienhauses an den Mieter ist er verpflichtet den Bestand der Hausausrüstung zu überprüfen und das Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen.
  18. Das vermietete Ferienhaus wird dem Mieter ab 16:00 Uhr am Ankunftstag und bis 10:00 am Abreisetag zur Verfügung gestellt.
  19. Auf dem Gelände der „KAKADU“ befindet sich ein eingezäunter unbewachter Parkplatz. Zur Verfügung des Mieters jedes Ferienhauses wird unentgeltlich ein Parkingplatz gestellt.
  20. Der Vermieter haftet weder für die Schäden infolge der Überlassung des Autos auf dem Parkplatz durch den Mieter gemäβ des Punkts 20 der vorliegenden Ordnung (auch für dessen Diebstahl), noch für etwaige sonstigen Schäden, die infolge der Überlassung etwaiger Sachen auf dem Gelände der „KAKADU“ durch den Mieter oder durch die Person, die sich mit dem Mieter in dem Ferienhaus zusammen aufhalten, entstanden sind.
  21. Der Vermieter nimmt keine Sachen zur Aufbewahrung an. Die Pflicht der Sicherung eigener Sachen gegen Diebstahl oder Beschädigung trägt deren Eigentümer.
  22. Der Vermieter haftet nicht für die Unanehmlichkeiten, die er nicht zu vertreten hat, z.B. Strom- oder Wasserausfall.
  23. In „KAKADU“ gilt eine Nachtzeit ab 22:00 bis 7:00 Uhr.
  24. Personen, die in „KAKADU“ nicht angemeldet sind, dürfen sich auf dem Gelände der „KAKADU“ nur zwischen 8:00 und 21:00 befinden.
  25. Grillen auf dem Gelände der „KAKADU“ ist nur in dafür durch die Leitung oder Mitarbeiter der „KAKADU“ bestimmten Plätzen und nur unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaβnahmen und Brandschutzvorschriften zulässig.
  26. In Ferienhäusern gilt ein absolutes Raucherverbot und Verbot offenes Feuer zu nutzen. Verletzung dieses Verbots ist jeweils mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 PLN, zahlbar an die Leitung der „KAKADU“ gedroht.
  27. Im Brandfall oder im Falle einer anderen Gefahr sollten alle Personen, die sich auf dem Gelände der „KAKADU“ befinden, sich gemäβ der Brandschutzanweisung verhalten, die in den Ferienhäusern aufgehängt ist.
  28. Halten von Tieren auf dem Gelände der „KAKADU“ ist unzulässig.
  29. Der Mieter ist verpflichtet das Ferienhaus im Zustand gemäβ Annahmeprotokolls abzugeben.
  30. Der Mieter haftet sowohl für alle Mängel an der Ausrüstung des vermieteten Ferienhauses, als auch für sämtliche sonstigen materiellen Schäden an dem Vermögen der „KAKADU“, die der „KAKADU“ durch den Mieter oder Personen, die sich mit dem Mieter in dem Ferienhaus zusammen aufhalten, zugefügt wurden.
  31. Inanspruchnahme von Kaution durch den Vermieter gemäβ des Punkts 17 der vorliegenden Ordnung beschränkt das Recht des Vermieters gegenüber den im Punkt 31 erwähnten Personen weitere Schadenersatzansprüche über den Betrag der eingezahlten Kaution geltend zu machen nicht.
  32. Vor der Abreise ist der Mieter verpflichtet das vermietete Ferienhaus und die Umgebung des Ferienhauses aufzuräumen und den Müll zu den Mülltonnen wegzubringen.
  33. Nach beendetem Aufenthalt ist der Vermieter verpflichtet die Ausrüstung des vermieteten Ferienhauses mit der Leitung der „KAKADU” abzurechnen, den Schlüssel zurückzugeben und das Abgabeprotokoll zu unterzeichnen.
  34. Die Kaution in dem Punkt 17 der vorliegenden Ordnung wird an den Mieter nach der Unterzeichnung des Abgabeprotokolls zurückgegeben.
  35. Im Falle des Verlustes des Schlüssels zu dem Ferienhaus wird der Mieter eine Gebühr in Höhe von 50,00 PLN bezahlen.
  36. In den in der vorliegenden Ordnung nicht geregelten Angelegenheiten entscheidet die Leitung und die Mitarbeiter der „KAKADU“.
  37. Sollte eine der Bestimmungen der vorliegenden Ordnung sich unwirksam oder unvollstreckbar erscheinen, bleiben sonstige Bestimmungen unberührt.
  38. Auf den vorliegenden Vertrag findet das polnische Recht Anwendung.
  39. Die vorliegende Ordnung gilt ab 01.04.2011.
  40. Kundenservice nur auf Polnisch und Englisch.

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